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   LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2015 - 2 Sa 532/14   

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https://dejure.org/2015,15674
LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2015 - 2 Sa 532/14 (https://dejure.org/2015,15674)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.03.2015 - 2 Sa 532/14 (https://dejure.org/2015,15674)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. März 2015 - 2 Sa 532/14 (https://dejure.org/2015,15674)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auftragsnachfolge im Reinigungsgewerbe; Feststellungsklage zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit der Auftragsnachfolgerin bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitnehmerin zur Übernahme der organisierten Hauptbelegschaft

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Betriebsübergang erst mit Übernahme von 85 % der Reinigungskräfte

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Betriebsübergang erst mit Übernahme von 85 % der Reinigungskräfte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auftragsnachfolge im Reinigungsgewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 333/04

    Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2015 - 2 Sa 532/14
    Hingegen stellt die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen anderen (Funktionsnachfolge) ebenso wenig einen Betriebsübergang dar wie die reine Auftragsnachfolge ( st. Rspr., vgl. BAG 23. Mai 2013 - 8 AZR 207/12 - Rn. 22 und 23, AP BGB § 613a Nr. 441; BAG 24. Mai 2005 - 8 AZR 333/04 - Rn. 19, NZA 2006, 31 ).

    Bei den Reinigungskräften kommt es im Wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft an; Betriebsmittel gehen im Bereich dieser Branche im Falle eines Auftragswechsels regelmäßig nicht über ( BAG 24. Mai 2005 - 8 AZR 333/04 - Rn. 21, NZA 2006, 31 ).

    So hat das Bundesarbeitsgericht bei Reinigungskräften, an deren Sachkunde keine besonderen Anforderungen zu stellen sind, bei der Übernahme von 85% der Belegschaft ohne sächliche Betriebsmittel die Übernahme eines nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teils der Arbeitnehmer angenommen, dagegen die Übernahme von 75% nicht als Übernahme der Hauptbelegschaft angesehen ( vgl. BAG 24. Mai 2005 - 8 AZR 333/04 - Rn. 21, NZA 2006, 31 ).

  • BAG, 23.05.2013 - 8 AZR 207/12

    Betriebsübergang - Auftragsneuvergabe - Objektschutz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2015 - 2 Sa 532/14
    Hingegen stellt die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen anderen (Funktionsnachfolge) ebenso wenig einen Betriebsübergang dar wie die reine Auftragsnachfolge ( st. Rspr., vgl. BAG 23. Mai 2013 - 8 AZR 207/12 - Rn. 22 und 23, AP BGB § 613a Nr. 441; BAG 24. Mai 2005 - 8 AZR 333/04 - Rn. 19, NZA 2006, 31 ).

    Nimmt der Arbeitnehmer den vermeintlichen Betriebsübernehmer in Anspruch, muss er die Voraussetzungen eines Betriebs(teil)übergangs darlegen und beweisen ( BAG 23. Mai 2013 - 8 AZR 207/12 - Rn. 26, AP BGB § 613 a Nr. 441 ).

  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 706/11

    Betriebsteilübergang - Zuordnung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2015 - 2 Sa 532/14
    Haben die Arbeitnehmer wie hier einen geringen Qualifikationsgrad, muss eine hohe Zahl von ihnen weiterbeschäftigt werden, um auf einen Fortbestand der vom Konkurrenten geschaffenen Arbeitsorganisation schließen zu können ( BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 706/11 - Rn. 35, EZA BGB 2002, § 613a Nr. 142 ).
  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 507/92

    Betriebsübergang; französische Streitkräfte in Berlin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2015 - 2 Sa 532/14
    Der Feststellungsantrag, der die Klärung dieser Streitfrage zum Gegenstand hat, ist gemäß § 256 Abs. 1 ZPO zulässig ( vgl. BAG 04. März 1993 - 2 AZR 507/92 - Rn. 31 - 33, NZA 1994, 260; BAG 10. Oktober 1996 - 8 AZR 778/94 - Rn. 23, juris ).
  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 737/96

    Betriebsübergang bei Dienstleistungsunternehmen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2015 - 2 Sa 532/14
    Dieser Vortrag ist nicht geeignet, die Übernahme der organisierten Hauptbelegschaft zu begründen ( vgl. BAG 19. März 1998 - 8 AZR 737/96 - Rn. 24, juris ).
  • BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 778/94

    Beschäftigung eines Arbeitnehmers nach Eintritt - Unwirksamkeit einer Kündigung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2015 - 2 Sa 532/14
    Der Feststellungsantrag, der die Klärung dieser Streitfrage zum Gegenstand hat, ist gemäß § 256 Abs. 1 ZPO zulässig ( vgl. BAG 04. März 1993 - 2 AZR 507/92 - Rn. 31 - 33, NZA 1994, 260; BAG 10. Oktober 1996 - 8 AZR 778/94 - Rn. 23, juris ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2017 - 3 Sa 273/17

    Betriebsübergang im Wege der Funktionsnachfolge: Reinigungsauftrag

    Dieser Vortrag ist aber nicht geeignet, eine Übernahme der organisierten Hauptbelegschaft zu begründen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 23.03.2015 - 2 Sa 532/14).
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