Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2015 - 2 Sa 532/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 613a BGB, § 256 ZPO
Betriebsübergang - Darlegungslast - Reinigungspersonal - IWW
§ 64 Abs. 1, 2 Buchst. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 613 a BGB, § 256 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 138 Abs. 2 ZPO, §§ 97 Abs. 1, 516 Abs. 3 Satz 1 ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auftragsnachfolge im Reinigungsgewerbe; Feststellungsklage zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit der Auftragsnachfolgerin bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitnehmerin zur Übernahme der organisierten Hauptbelegschaft
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Betriebsübergang erst mit Übernahme von 85 % der Reinigungskräfte
- arbeitsrecht-hessen.de
Betriebsübergang erst mit Übernahme von 85 % der Reinigungskräfte
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auftragsnachfolge im Reinigungsgewerbe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 14.08.2014 - 5 Ca 861/13
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2015 - 2 Sa 532/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 333/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2015 - 2 Sa 532/14
Hingegen stellt die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen anderen (Funktionsnachfolge) ebenso wenig einen Betriebsübergang dar wie die reine Auftragsnachfolge (… st. Rspr., vgl. BAG 23. Mai 2013 - 8 AZR 207/12 - Rn. 22 und 23, AP BGB § 613a Nr. 441; BAG 24. Mai 2005 - 8 AZR 333/04 - Rn. 19, NZA 2006, 31 ).Bei den Reinigungskräften kommt es im Wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft an; Betriebsmittel gehen im Bereich dieser Branche im Falle eines Auftragswechsels regelmäßig nicht über ( BAG 24. Mai 2005 - 8 AZR 333/04 - Rn. 21, NZA 2006, 31 ).
So hat das Bundesarbeitsgericht bei Reinigungskräften, an deren Sachkunde keine besonderen Anforderungen zu stellen sind, bei der Übernahme von 85% der Belegschaft ohne sächliche Betriebsmittel die Übernahme eines nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teils der Arbeitnehmer angenommen, dagegen die Übernahme von 75% nicht als Übernahme der Hauptbelegschaft angesehen ( vgl. BAG 24. Mai 2005 - 8 AZR 333/04 - Rn. 21, NZA 2006, 31 ).
- BAG, 23.05.2013 - 8 AZR 207/12
Betriebsübergang - Auftragsneuvergabe - Objektschutz
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2015 - 2 Sa 532/14
Hingegen stellt die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen anderen (Funktionsnachfolge) ebenso wenig einen Betriebsübergang dar wie die reine Auftragsnachfolge ( st. Rspr., vgl. BAG 23. Mai 2013 - 8 AZR 207/12 - Rn. 22 und 23, AP BGB § 613a Nr. 441;… BAG 24. Mai 2005 - 8 AZR 333/04 - Rn. 19, NZA 2006, 31 ).Nimmt der Arbeitnehmer den vermeintlichen Betriebsübernehmer in Anspruch, muss er die Voraussetzungen eines Betriebs(teil)übergangs darlegen und beweisen ( BAG 23. Mai 2013 - 8 AZR 207/12 - Rn. 26, AP BGB § 613 a Nr. 441 ).
- BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 706/11
Betriebsteilübergang - Zuordnung des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2015 - 2 Sa 532/14
Haben die Arbeitnehmer wie hier einen geringen Qualifikationsgrad, muss eine hohe Zahl von ihnen weiterbeschäftigt werden, um auf einen Fortbestand der vom Konkurrenten geschaffenen Arbeitsorganisation schließen zu können ( BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 706/11 - Rn. 35, EZA BGB 2002, § 613a Nr. 142 ).
- BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 507/92
Betriebsübergang; französische Streitkräfte in Berlin
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2015 - 2 Sa 532/14
Der Feststellungsantrag, der die Klärung dieser Streitfrage zum Gegenstand hat, ist gemäß § 256 Abs. 1 ZPO zulässig ( vgl. BAG 04. März 1993 - 2 AZR 507/92 - Rn. 31 - 33, NZA 1994, 260;… BAG 10. Oktober 1996 - 8 AZR 778/94 - Rn. 23, juris ). - BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 737/96
Betriebsübergang bei Dienstleistungsunternehmen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2015 - 2 Sa 532/14
Dieser Vortrag ist nicht geeignet, die Übernahme der organisierten Hauptbelegschaft zu begründen ( vgl. BAG 19. März 1998 - 8 AZR 737/96 - Rn. 24, juris ). - BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 778/94
Beschäftigung eines Arbeitnehmers nach Eintritt - Unwirksamkeit einer Kündigung - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2015 - 2 Sa 532/14
Der Feststellungsantrag, der die Klärung dieser Streitfrage zum Gegenstand hat, ist gemäß § 256 Abs. 1 ZPO zulässig (… vgl. BAG 04. März 1993 - 2 AZR 507/92 - Rn. 31 - 33, NZA 1994, 260; BAG 10. Oktober 1996 - 8 AZR 778/94 - Rn. 23, juris ).
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2017 - 3 Sa 273/17
Betriebsübergang im Wege der Funktionsnachfolge: Reinigungsauftrag
Dieser Vortrag ist aber nicht geeignet, eine Übernahme der organisierten Hauptbelegschaft zu begründen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 23.03.2015 - 2 Sa 532/14).